Bildausschnitt von Händen einer älteren Frau, die etwas handschriftlich festhält

Wie Sie Menschen für Menschen in Ihrem Testament berücksichtigen können

Ihr Weg zur Testamentsspende

Ihr Weg zum Testament in 3 Schritten

1

Eigene Wünsche festhalten

Welche Menschen und Werte möchten Sie über Ihr Leben hinaus unterstützen?
2

Testament erstellen oder ergänzen

Lassen Sie Ihren Wunsch rechtlich eindeutig festhalten.
3

Werte weiterleben lassen

Mit Ihrem Vermächtnis schaffen Sie Chancen für kommende Generationen.

Sechs Tipps für ein rechtssicheres Testament

Icon schreiben

Eindeutig und formgerecht formulieren

Formulieren Sie Ihr Testament klar und verständlich und beachten Sie die gesetzlichen Formvorschriften. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und persönlich unterschrieben werden.
Icon Waage

Pflichtteilsrechte beachten

Nahe Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtteil. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Pflichtteilsrechte.
Zum Erbschaftsrechner
Icon Person mit Stern

Begünstigte korrekt bezeichnen

Verwenden Sie die vollständige und korrekte Bezeichnung der Personen oder Organisationen, die Sie in Ihrem Testament berücksichtigen möchten. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille eindeutig umgesetzt werden kann.
Icon Schloss

Testament sicher aufbewahren

Bewahren Sie Ihr Testament an einem Ort auf, an dem es im Ernstfall zuverlässig gefunden werden kann. Oder lassen Sie Ihr Testament bei einem Notar oder einer Notarin verwahren und im zentralen Testamentsregister registrieren.

Testament regelmäßig prüfen

Lebenssituationen verändern sich. Überprüfen Sie Ihr Testament deshalb regelmäßig und passen Sie es bei Bedarf an, damit Ihr letzter Wille immer Ihren aktuellen Wünschen entspricht.
Icon Handschütteln

Persönliche Beratung nutzen

Bei komplexeren familiären Situationen, größeren Nachlässen oder individuellen Wünschen kann eine persönliche Beratung sinnvoll sein. So erhalten Sie Sicherheit bei der Gestaltung Ihres Testaments.

Die wichtigsten Begriffe rund um Testament und Vermächtnis einfach erklärt

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung Ihres letzten Willens.

In einem Testament legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie entscheiden selbst, wer Ihr Vermögen erhält und ob Sie neben Familie oder Freunden auch eine gemeinnützige Organisation wie Menschen für Menschen berücksichtigen möchten.
Mit einem Vermächtnis oder Legt vermachen Sie einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögenswert

Ein Vermächtnis, auch Legat genannt, ist die Zuwendung eines bestimmten Geldbetrags oder Vermögenswertes an eine Person oder Organisation. Ein Vermächtnis kann beispielsweise Geld, Wertpapiere, Schmuck oder eine Immobilie umfassen. Wer ein Vermächtnis erhält, wird dadurch nicht automatisch Erbin oder Erbe des Nachlasses.
Ein Erbe oder eine Erbin ist eine Person oder Organisation, die den gesamten oder einen Anteil des Nachlasses bekommt.

Eine Erbschaft umfasst das Vermögen, die Rechte und die Verpflichtungen, die nach dem Tod auf die Erbinnen und Erben übergehen. Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, erhält den gesamten Nachlass oder einen festgelegten Anteil daran. Die Erbschaft unterscheidet sich damit von einem Vermächtnis, bei dem ein bestimmter Vermögenswert zugewendet wird.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Anspruch naher Angehöriger.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger auf einen Teil des Nachlasses. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Testament vorliegt. Welche Personen pflichtteilsberechtigt sind und wie hoch der Pflichtteil ist, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.

Zum Testamentsrechner
Der Nachlass ist das Vermögen, das Sie hinterlassen.

Als Nachlass bezeichnet man das gesamte Vermögen sowie die Rechte und Verpflichtungen, die eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dazu gehören beispielsweise Geld, Immobilien, Wertgegenstände und Wertpapiere, aber auch bestehende Schulden. Der Nachlass geht grundsätzlich auf die Erbinnen und Erben über.
Video: Notar Mag. Andreas Tschugguel erklärt, wie man ein gültiges Testament verfasst und was es dabei zu beachten gilt.

Musterformulierungen für Ihr Testament

Sie möchten einen bestimmten Geldbetrag hinterlassen:

„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, einen Geldbetrag in Höhe von EUR __________.“

Viele Menschen möchten zuerst ihre Familie absichern und gleichzeitig eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen.

„Ich setze meine Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Zusätzlich vermache ich dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, einen Geldbetrag in Höhe von EUR __________.“
Sie möchten einen prozentuell Anteil Ihres Nachlasses weitergeben.

„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, ____ % meines Reinnachlasses.“
Sie möchten einen bestimmten Vermögenswert weitergeben z.B. Schmuck, Kunstgegenstand, Liegenschaft, Fahrzeug...

„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, folgendes Vermögensstück: __________________________.“
Sie möchten Menschen für Menschen als (Mit-)Erbin einsetzen.

„Ich setze den Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, als Erben / Miterben /Alleinerben zu einem Anteil von _____ % meines Nachlasses ein.“

Vereinsdaten für Ihr Testament

Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern

Capistrangasse 8/10,
1060 Wien, Österreich,
ZVR: 554312678

Alles, was Sie für Ihr Testament benötigen

Vorschau Testamentsrechner Menschen für Menschen

Erbschaftsrechner

Verschaffen Sie sich in wenigen Minuten einen ersten Überblick über Ihren Nachlass und mögliche Pflichtteile.
Vorschau Jahresbericht 2025 Menschen für Menschen

Jahresbericht

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in Äthiopien, unsere Projekte und die langfristige Wirkung Ihrer Unterstützung.
Vorschau Erbschaftsratgebern

Erbschaftsratgeber

Alles Wissenswerte rund um Testament, Vermächtnis und Nachlass – verständlich erklärt und kompakt zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Sie können Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen – entweder mit einem Legat (Vermächtnis) oder durch eine Erbeinsetzung.

Welche Möglichkeit am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. Sie können beispielsweise einen festen Geldbetrag, einen Vermögenswert, einen prozentuellen Anteil Ihres Nachlasses oder eine Erbeinsetzung vorsehen.
Ja. Sie können Ihre Familie absichern und gleichzeitig Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen.
Viele Menschen setzen ihre Angehörigen als Erbinnen oder Erben ein und vermachen zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation einen Geldbetrag oder einen anderen Vermögenswert.
Ja. Sie können sich bei Menschen für Menschen persönlich, vertraulich und unverbindlich über die Möglichkeiten einer Testamentsspende informieren. Wir beantworten Ihre allgemeinen Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie Menschen für Menschen in Ihrem Testament berücksichtigen können. Für eine individuelle rechtliche Beratung empfehlen wir eine Notarin, einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Ja. Sie können Menschen für Menschen Österreich grundsätzlich als Alleinerbin einsetzen. Gesetzliche Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger bleiben davon unberührt.
Ja. Sie können Menschen für Menschen Österreich einen festen Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert vermachen.
Ein Legat (Vermächtnis) kann sich beispielsweise auf Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände oder andere Vermögenswerte beziehen.

Hier haben wir eine Musterformulierung für Sie vorbereitet.
Ja. Für Ihr Vermächtnis (Legat) können Sie einen bestimmten Verwendungszweck festlegen.
Damit Ihr Vermächtnis auch langfristig entsprechend Ihrem Wunsch eingesetzt werden kann, empfiehlt sich eine möglichst allgemein formulierte Zweckwidmung. Wir beraten wir Sie gerne persönlich, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nein. Für ein Testament ist in Österreich nicht zwingend eine Notarin oder ein Notar erforderlich.
Je nach persönlicher Situation kann eine notarielle oder anwaltliche Beratung dennoch sinnvoll sein, um Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten.

Bestellen Sie hier unser Ratgeber-Paket inkl. Gutschein für eine kostenlose Erstberartung bei einem Notar.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie entscheidungsfähig sind.
Es empfiehlt sich, das Testament regelmäßig zu überprüfen – beispielsweise nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder anderen Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Der Pflichtteil schützt bestimmte nahe Angehörige und ist auch bei einem Testament zu berücksichtigen.
Wenn Sie Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, sollten Pflichtteilsansprüche bei der Nachlassplanung mitbedacht werden.

Unser Erbschaftsrechner gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Pflichtteile.
Ohne gültiges Testament gilt in Österreich grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie Menschen für Menschen gezielt in Ihrem Nachlass berücksichtigen möchten, sollten Sie dies daher in einer letztwilligen Verfügung festhalten.
Für ein Vermächtnis benötigt Menschen für Menschen Österreich die eindeutige Bezeichnung des Vereins im Testament.
Dazu gehören der vollständige Vereinsname inkl. Adresse: Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Menschen für Menschen Österreich über Ihr Testament zu informieren.
Viele Menschen entscheiden sich dennoch dafür, weil offene Fragen bereits zu Lebzeiten geklärt werden können. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen vertraulich.
Nein. Für die Berücksichtigung von Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament entstehen von unserer Seite keine Kosten.
Je nach gewählter Form Ihres Testaments oder einer rechtlichen Beratung können jedoch Kosten für ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei bei der Abwicklung Ihrer Verlassenschaft anfallen.
Ansprechpartner Testamentsspenden Mag. Harald Maier
Harald Maier
Ihr Ansprechpartner
Telefon
+43 (0) 1 58 66 950
E-Mail
testament@mfm.at

Schreiben Sie uns

Haben Sie Fragen zu unseren Projekten oder möchten Sie mehr über die Möglichkeiten einer Erbschaftsspende erfahren? Nutzen Sie einfach dieses Formular.

Mehr zum Thema Erben und Vermächtnis

Portrait von Menschen für Menschen Testamentsspenderin Marianne
Persönliche Geschichte

Warum Marianne ihr Vermächtnis weitergibt

Marianne hat Menschen für Menschen in ihrem Testament bedacht. Im persönlichen Interview erzählt sie, warum sie sich für ein Vermächtnis entschieden hat und was sie damit bewirken möchte.
Ganze Geschichte lesen
Mutter mit Kind in Äthiopien in eigenem Lebensmittelladen
Wirkung

Was bewirkt ein Vermächtnis?

Erfahren Sie, wie eine Testamentsspende Menschen in Äthiopien langfristig unterstützt und dazu beiträgt, neue Chancen und bessere Lebensgrundlagen zu schaffen.
Wirkung entdecken
Unser Ansatz

So funktioniert Hilfe zur Selbsthilfe

Menschen für Menschen begleitet Menschen in Äthiopien langfristig dabei, ihre Lebensgrundlagen aus eigener Kraft zu verbessern. Erfahren Sie mehr über unseren integrierten Ansatz vor Ort.
Unseren Ansatz kennenlernen