
Wie Sie Menschen für Menschen in Ihrem Testament berücksichtigen können
Ihr Weg zur Testamentsspende
Ihr Weg zum Testament in 3 Schritten
Die wichtigsten Begriffe rund um Testament und Vermächtnis einfach erklärt
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung Ihres letzten Willens.
In einem Testament legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie entscheiden selbst, wer Ihr Vermögen erhält und ob Sie neben Familie oder Freunden auch eine gemeinnützige Organisation wie Menschen für Menschen berücksichtigen möchten.
In einem Testament legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie entscheiden selbst, wer Ihr Vermögen erhält und ob Sie neben Familie oder Freunden auch eine gemeinnützige Organisation wie Menschen für Menschen berücksichtigen möchten.
Mit einem Vermächtnis oder Legt vermachen Sie einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögenswert
Ein Vermächtnis, auch Legat genannt, ist die Zuwendung eines bestimmten Geldbetrags oder Vermögenswertes an eine Person oder Organisation. Ein Vermächtnis kann beispielsweise Geld, Wertpapiere, Schmuck oder eine Immobilie umfassen. Wer ein Vermächtnis erhält, wird dadurch nicht automatisch Erbin oder Erbe des Nachlasses.
Ein Vermächtnis, auch Legat genannt, ist die Zuwendung eines bestimmten Geldbetrags oder Vermögenswertes an eine Person oder Organisation. Ein Vermächtnis kann beispielsweise Geld, Wertpapiere, Schmuck oder eine Immobilie umfassen. Wer ein Vermächtnis erhält, wird dadurch nicht automatisch Erbin oder Erbe des Nachlasses.
Ein Erbe oder eine Erbin ist eine Person oder Organisation, die den gesamten oder einen Anteil des Nachlasses bekommt.
Eine Erbschaft umfasst das Vermögen, die Rechte und die Verpflichtungen, die nach dem Tod auf die Erbinnen und Erben übergehen. Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, erhält den gesamten Nachlass oder einen festgelegten Anteil daran. Die Erbschaft unterscheidet sich damit von einem Vermächtnis, bei dem ein bestimmter Vermögenswert zugewendet wird.
Eine Erbschaft umfasst das Vermögen, die Rechte und die Verpflichtungen, die nach dem Tod auf die Erbinnen und Erben übergehen. Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, erhält den gesamten Nachlass oder einen festgelegten Anteil daran. Die Erbschaft unterscheidet sich damit von einem Vermächtnis, bei dem ein bestimmter Vermögenswert zugewendet wird.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Anspruch naher Angehöriger.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger auf einen Teil des Nachlasses. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Testament vorliegt. Welche Personen pflichtteilsberechtigt sind und wie hoch der Pflichtteil ist, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
Zum Testamentsrechner
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger auf einen Teil des Nachlasses. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Testament vorliegt. Welche Personen pflichtteilsberechtigt sind und wie hoch der Pflichtteil ist, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
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Der Nachlass ist das Vermögen, das Sie hinterlassen.
Als Nachlass bezeichnet man das gesamte Vermögen sowie die Rechte und Verpflichtungen, die eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dazu gehören beispielsweise Geld, Immobilien, Wertgegenstände und Wertpapiere, aber auch bestehende Schulden. Der Nachlass geht grundsätzlich auf die Erbinnen und Erben über.
Als Nachlass bezeichnet man das gesamte Vermögen sowie die Rechte und Verpflichtungen, die eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dazu gehören beispielsweise Geld, Immobilien, Wertgegenstände und Wertpapiere, aber auch bestehende Schulden. Der Nachlass geht grundsätzlich auf die Erbinnen und Erben über.
Video: Notar Mag. Andreas Tschugguel erklärt, wie man ein gültiges Testament verfasst und was es dabei zu beachten gilt.
Musterformulierungen für Ihr Testament
Sie möchten einen bestimmten Geldbetrag hinterlassen:
„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, einen Geldbetrag in Höhe von EUR __________.“
Viele Menschen möchten zuerst ihre Familie absichern und gleichzeitig eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen.
„Ich setze meine Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Zusätzlich vermache ich dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, einen Geldbetrag in Höhe von EUR __________.“
„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, einen Geldbetrag in Höhe von EUR __________.“
Viele Menschen möchten zuerst ihre Familie absichern und gleichzeitig eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen.
„Ich setze meine Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Zusätzlich vermache ich dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, einen Geldbetrag in Höhe von EUR __________.“
Sie möchten einen prozentuell Anteil Ihres Nachlasses weitergeben.
„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, ____ % meines Reinnachlasses.“
„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, ____ % meines Reinnachlasses.“
Sie möchten einen bestimmten Vermögenswert weitergeben z.B. Schmuck, Kunstgegenstand, Liegenschaft, Fahrzeug...
„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, folgendes Vermögensstück: __________________________.“
„Ich vermache dem Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, folgendes Vermögensstück: __________________________.“
Sie möchten Menschen für Menschen als (Mit-)Erbin einsetzen.
„Ich setze den Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, als Erben / Miterben /Alleinerben zu einem Anteil von _____ % meines Nachlasses ein.“
„Ich setze den Verein Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien, als Erben / Miterben /Alleinerben zu einem Anteil von _____ % meines Nachlasses ein.“
Vereinsdaten für Ihr Testament
Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern
Capistrangasse 8/10,
1060 Wien, Österreich,
ZVR: 554312678
Capistrangasse 8/10,
1060 Wien, Österreich,
ZVR: 554312678
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Erbschaftsratgeber
Alles Wissenswerte rund um Testament, Vermächtnis und Nachlass – verständlich erklärt und kompakt zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen – entweder mit einem Legat (Vermächtnis) oder durch eine Erbeinsetzung.
Welche Möglichkeit am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. Sie können beispielsweise einen festen Geldbetrag, einen Vermögenswert, einen prozentuellen Anteil Ihres Nachlasses oder eine Erbeinsetzung vorsehen.
Welche Möglichkeit am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. Sie können beispielsweise einen festen Geldbetrag, einen Vermögenswert, einen prozentuellen Anteil Ihres Nachlasses oder eine Erbeinsetzung vorsehen.
Ja. Sie können Ihre Familie absichern und gleichzeitig Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen.
Viele Menschen setzen ihre Angehörigen als Erbinnen oder Erben ein und vermachen zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation einen Geldbetrag oder einen anderen Vermögenswert.
Viele Menschen setzen ihre Angehörigen als Erbinnen oder Erben ein und vermachen zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation einen Geldbetrag oder einen anderen Vermögenswert.
Ja. Sie können sich bei Menschen für Menschen persönlich, vertraulich und unverbindlich über die Möglichkeiten einer Testamentsspende informieren. Wir beantworten Ihre allgemeinen Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie Menschen für Menschen in Ihrem Testament berücksichtigen können. Für eine individuelle rechtliche Beratung empfehlen wir eine Notarin, einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Ja. Sie können Menschen für Menschen Österreich grundsätzlich als Alleinerbin einsetzen. Gesetzliche Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger bleiben davon unberührt.
Ja. Sie können Menschen für Menschen Österreich einen festen Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert vermachen.
Ein Legat (Vermächtnis) kann sich beispielsweise auf Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände oder andere Vermögenswerte beziehen.
Hier haben wir eine Musterformulierung für Sie vorbereitet.
Ein Legat (Vermächtnis) kann sich beispielsweise auf Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände oder andere Vermögenswerte beziehen.
Hier haben wir eine Musterformulierung für Sie vorbereitet.
Ja. Für Ihr Vermächtnis (Legat) können Sie einen bestimmten Verwendungszweck festlegen.
Damit Ihr Vermächtnis auch langfristig entsprechend Ihrem Wunsch eingesetzt werden kann, empfiehlt sich eine möglichst allgemein formulierte Zweckwidmung. Wir beraten wir Sie gerne persönlich, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Damit Ihr Vermächtnis auch langfristig entsprechend Ihrem Wunsch eingesetzt werden kann, empfiehlt sich eine möglichst allgemein formulierte Zweckwidmung. Wir beraten wir Sie gerne persönlich, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nein. Für ein Testament ist in Österreich nicht zwingend eine Notarin oder ein Notar erforderlich.
Je nach persönlicher Situation kann eine notarielle oder anwaltliche Beratung dennoch sinnvoll sein, um Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten.
Bestellen Sie hier unser Ratgeber-Paket inkl. Gutschein für eine kostenlose Erstberartung bei einem Notar.
Je nach persönlicher Situation kann eine notarielle oder anwaltliche Beratung dennoch sinnvoll sein, um Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten.
Bestellen Sie hier unser Ratgeber-Paket inkl. Gutschein für eine kostenlose Erstberartung bei einem Notar.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie entscheidungsfähig sind.
Es empfiehlt sich, das Testament regelmäßig zu überprüfen – beispielsweise nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder anderen Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Es empfiehlt sich, das Testament regelmäßig zu überprüfen – beispielsweise nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder anderen Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Der Pflichtteil schützt bestimmte nahe Angehörige und ist auch bei einem Testament zu berücksichtigen.
Wenn Sie Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, sollten Pflichtteilsansprüche bei der Nachlassplanung mitbedacht werden.
Unser Erbschaftsrechner gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Pflichtteile.
Wenn Sie Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, sollten Pflichtteilsansprüche bei der Nachlassplanung mitbedacht werden.
Unser Erbschaftsrechner gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Pflichtteile.
Ohne gültiges Testament gilt in Österreich grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie Menschen für Menschen gezielt in Ihrem Nachlass berücksichtigen möchten, sollten Sie dies daher in einer letztwilligen Verfügung festhalten.
Für ein Vermächtnis benötigt Menschen für Menschen Österreich die eindeutige Bezeichnung des Vereins im Testament.
Dazu gehören der vollständige Vereinsname inkl. Adresse: Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien.
Dazu gehören der vollständige Vereinsname inkl. Adresse: Menschen für Menschen, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, Verein zur Hilfeleistung für Menschen in Entwicklungsländern, Capistrangasse 8/10, 1060 Wien.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Menschen für Menschen Österreich über Ihr Testament zu informieren.
Viele Menschen entscheiden sich dennoch dafür, weil offene Fragen bereits zu Lebzeiten geklärt werden können. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen vertraulich.
Viele Menschen entscheiden sich dennoch dafür, weil offene Fragen bereits zu Lebzeiten geklärt werden können. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen vertraulich.
Nein. Für die Berücksichtigung von Menschen für Menschen Österreich in Ihrem Testament entstehen von unserer Seite keine Kosten.
Je nach gewählter Form Ihres Testaments oder einer rechtlichen Beratung können jedoch Kosten für ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei bei der Abwicklung Ihrer Verlassenschaft anfallen.
Je nach gewählter Form Ihres Testaments oder einer rechtlichen Beratung können jedoch Kosten für ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei bei der Abwicklung Ihrer Verlassenschaft anfallen.

Harald Maier
Ihr Ansprechpartner
Telefon
+43 (0) 1 58 66 950
E-Mail
testament@mfm.at
Schreiben Sie uns
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