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Spenden steuerlich absetzen

Am 11. März beschloss der österreichische Nationalrat in einer Novelle zum Einkommensteuergesetz 1988 (StRefG 2009 - § 4a) die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe rückwirkend ab 1.1. 2009.

 

Seit 1.1.2009 können Spenden an Menschen für Menschen als Betriebs- oder Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden!

Ihr Einzahlungsbeleg dient als Spendenbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine Bestätigung über die Jahressumme zu. Bewahren Sie die Belege bitte 7 Jahre lang auf, wenn Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen.

Nähere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit erhalten Sie beim Bürgerservice des Finanzministeriums unter der Telefonnummer 0810 001 228.

Auch wir freuen uns darauf Ihre Fragen zu beantworten. Rufen Sie uns an: 01 58 66 950 - 0 oder schicken Sie uns ein Mail: office@mfm.at

Menschen für Menschen Österreich Geschäftsführer Rupert Weber: "Es ist ganz großartig, dass das humanitäre Engagement sowohl von Einzelpersonen als auch von Wirtschaftstreibenden nun auch von öffentlicher Seite durch die Spendenabsetzbarkeit gewürdigt wird. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Armutsbekämpfung!"

Das österreichische Spendengütesiegel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) besteht seit 14. November 2001. Das Spendegütesiegel ist ein System von Standards für spendensammelnde Non Profit Organisationen in den Bereichen Spendenmittelaufbringung und Spendenmittelverwaltung, die streng und umfassend angewendet werden.

Menschen für Menschen war eine der ersten Organisationen, der das Spendengütesiegel verliehen wurde und trägt es seit der Erstverleihung am 14.11.2001 ohne Unterbrechung.

Weitere Informationen zu den Standards und dem Spendengütesiegel: www.osgs.at

 
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